Kunstbewertung und Gutachten
Die Kunstbewertung ist einer meiner zentralen Services. Sie erfordert eine Kombination aus marktbezogener Expertise, Kenntnis der Qualitätskriterien sowie rechtlichem Verständnis. Die Erstellung unabhängiger und marktgerechter Bewertungsgutachten können zum Beispiel im Rahmen von Vermögensaufstellungen, Versicherungen, erbrechtlicher oder steuerlicher Fragestellungen erfolgen. Die Anlässe hierzu sind vielfältig, da Kunstwerte im Versicherungsfall, im Rahmen einer Erbschaft oder zur Ermittlung des Status Quo bewertet werden. Hierbei bestehen jedoch entscheidende Unterschiede in der Wertbemessung, insbesondere im Erbfall. Als öffentlich bestellte und vereidigte Kunstsachverständige verfüge ich in diesem Spezialgebiet über umfangreiche Kenntnisse und langjährige Erfahrungen und erstelle entsprechende, offiziell anerkannte Gutachten.
Kunstwerte im Nachlass
Meine Beratung im Erbfall beinhaltet Identifikation, Bewertung und Einordnung von Kunstwerken sowie ein entsprechend erstelltes Gutachten. Hierbei ist die Prüfung der Qualitätskriterien unerlässlich, da dies Fallstricke vermeidet und mögliche unerfreuliche Familienkonflikte verhindert. Dadurch erhalten Testamentsvollstrecker, Erbengemeinschaften, Steuerberater, Rechtsanwälte und alle Nachlassverantwortliche solide Entscheidungsgrundlagen für den weiteren Umgang mit dem Kunstnachlass, insbesondere hinsichtlich des Verbleibs, der Teilung oder der Verwertung der Kunstwerke.
Der Service umfasst:
- Erbfall: Erstellung belastungsfähiger Wertgutachten für Rechtsanwälte, Steuerberater etc.
- Schaden: Wertermittlung
- Wertgutachten für Gerichte, Privat- oder Unternehmenssammlungen
- Generationsplanung: Beratung bei Vermögensübertragungen mit Kunst
- Inventarisierung und fachliche Prüfung der Kunstwerke
- Insolvenzverfahren: Wertermittlung
